STOPP - Verkehrsschikane     

Eine Initiative der SVP Kanton Luzern

Warum diese Initiative?

Tempo 30 behindert den Verkehrsfluss

 

Tempo 50 hat sich seit Jahren auf den Luzerner Hauptverkehrsachsen bewährt und geniesst eine hohe Akzeptanz.
Die Luzerner Regierung plant, auf zahlreichen
Hauptverkehrsachsen im ganzen Kanton Tempo-30-Zonen
zu bewilligen. Es droht ein Flickenteppich von Abschnitten
mit unterschiedlichen Tempolimiten auf den
verkehrsorientierten Strassen, was zu einer erheblichen
Unsicherheit führen wird.

"Tempo 50 auf hauptverkehrsachen innerorts"

Obwohl Tempo 30 vordergründig mit Lärm-reduktionen begründet wird, ist die tatsächliche Wirkung in der Praxis deutlich geringer als angenommen. Im Gegenteil, die Temporeduktion wäre für die Nachtruhe der Quartierbevölkerung sogar kontraproduktiv: Wenn auf den Hauptverkehrsachsen nur noch Tempo 30 gefahren werden darf, ist ein vermehrtes Ausweichen auf Abkürz-ungen via Quartierstrassen die Folge.

Nicht zuletzt wird auch der öffentliche Verkehr ausgebremst, weil der Bus-fahrplan an die neue Geschwindigkeit
angepasst werden muss. Der ÖV verliert an Attraktivität. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Das haben Studien in der Stadt Zürich bereits bewiesen: Wegen den längeren Reisezeiten muss entweder der Fahr-plan ausgedünnt werden, oder es müssen zusätzliche Fahrzeuge an-geschafft, der Personalbestand (Chauffeure) erhöht und der Fahrplan ausgebaut werden.

In der Schweiz gilt innerorts Tempo 50. Mit den jüngsten Verordnungs-änderungen hat der Bundesrat die Voraussetzungen für Ausnahmen zu diesem Grundsatz massiv vereinfacht, sodass der Regelcharakter für Tempo 50 in Ortschaften auch auf Haupt-verkehrsachsen infrage steht. Da das Bundesrecht im Kanton angewendet werden muss, hängt es von der kan-tonalen Gesetzgebung und Praxis ab, ob und wie ein Signalisations-durcheinander vermieden werden kann. Dementsprechend wurde der Initiativ-text bewusst offen formuliert. Der Gesetzgeber hat genügend Interpret-ationsspielraum, um bei Annahme der Initiative einen Entwurf auszuarbeiten.

Der Vorwand der Lärmreduktion

Negative Neben-effekte durch Zusatz-kosten im ÖV

Warum keine Ausnahmefälle in der Initiative definiert sind